Technische Pflegehilfsmittel – anderer Topf, andere Regeln
Neben den Verbrauchshilfsmitteln gibt es technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf. Sie werden meist leihweise gestellt; hier kann eine Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel anfallen.
Was dazugehört
Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige Geräte und Hilfen, die Pflege, Sicherheit oder Mobilität unterstützen – zum Beispiel Pflegebetten, Lagerungshilfen, Hausnotrufsysteme oder Hilfen zur Körperpflege. Anders als Verbrauchsartikel werden sie nicht monatlich nachgeliefert.
Leihweise statt Kauf
Die Pflegekasse stellt technische Pflegehilfsmittel in geeigneten Fällen vorrangig leihweise zur Verfügung. Das ist sinnvoll, weil viele Geräte nach Gebrauch wieder eingesetzt werden können. Eine Einweisung in den Gebrauch gehört dazu.
Zuzahlung
Für technische Pflegehilfsmittel gilt – anders als bei den zuzahlungsfreien Verbrauchshilfsmitteln – eine gesetzliche Zuzahlung von 10 %, höchstens jedoch 25 € je Hilfsmittel. Bei leihweiser Überlassung entfällt die Zuzahlung in der Regel.
Abgrenzung
Die monatlichen 42 € betreffen ausschließlich die Verbrauchs-Pflegehilfsmittel (siehe Was ist in der Box?). Technische Hilfsmittel werden separat beantragt. Bei Fragen zur Inkontinenzversorgung hilft eine Beratung; die Pflegebox deckt die Verbrauchsartikel ab.
Häufige Fragen
Zählt ein Pflegebett zu den 42 €? Nein. Das Pflegebett ist ein technisches Pflegehilfsmittel und wird separat (meist leihweise) bereitgestellt.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei technischen Hilfsmitteln? 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel; bei Leihgeräten meist keine.
Quellen & Stand: § 40 SGB XI; GKV-Spitzenverband; pflege.de. Stand: 06/2026.