Pflegekasse vs. Krankenkasse – die wichtige Abgrenzung
Ein häufiger und teurer Irrtum: Inkontinenzwindeln kommen NICHT aus der 42-Euro-Pflegebox. Sie sind Hilfsmittel der Krankenkasse. Die Pflegebox umfasst Verbrauchsartikel wie Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz.
| Pflegekasse (§ 40 SGB XI) | Krankenkasse (§ 33 SGB V) | |
|---|---|---|
| Was | Handschuhe, Desinfektion, Einmal-Bettschutz, Schutzservietten | Inkontinenzhilfen: Einlagen, Vorlagen, Pants, Slips |
| Voraussetzung | Pflegegrad 1–5, häusliche Pflege | ärztliches Rezept; kein Pflegegrad nötig |
| Höhe | bis 42 €/Monat | medizinisch notwendige Versorgung |
| Eigenanteil | zuzahlungsfrei | 10 %, max. 10 €/Monat |
Stand: 06/2026.
Warum die Trennung wichtig ist
Wer beide Töpfe kennt, schöpft die Ansprüche aus und zahlt nicht unnötig selbst. In der Praxis nutzt man beides parallel: die Pflegebox für die Verbrauchsartikel, das Rezept für die Inkontinenzprodukte. Beides lässt sich nach Hause liefern.
Beides organisieren
Die Pflegebox über die Pflegekasse und die Inkontinenzprodukte über das Rezept – Geria+med kann beide Wege als Vertragspartner abwickeln. Bei Fragen zur passenden Produktwahl hilft eine Beratung.
Häufige Fragen
Ich habe Pflegegrad – bekomme ich Windeln über die Pflegekasse? Nein. Die aufsaugenden Produkte zahlt die Krankenkasse auf Rezept. Die Pflegekasse zahlt die Verbrauchs-Pflegehilfsmittel.
Kann ich beides gleichzeitig nutzen? Ja, die Leistungen ergänzen sich.
Quellen & Stand: § 40 SGB XI; § 33 SGB V; GKV-Spitzenverband. Stand: 06/2026.